1. Präambel
Die Ausschreibung des EUROPÄISCHEN JOURNALISTENPREISES soll der Bedeutung medizinjournalistischer Berichterstattung über die Grenzen Deutschlands hinaus Rechnung tragen. Im Zeitalter der Globalisierung und eines zusammenwachsenden Europas gilt es, mit den aktuellen Entwicklungen Schritt zu halten.
2. Initiator des Preises
Der Verband Deutscher Medizinjournalisten (VDMJ*) ist Initiator des Preises und verleiht ihn auch.
3. Stifter des Preises
Der EUROPÄISCHE JOURNALISTENPREIS wird von der Bayer HealthCare AG, Leverkusen, gestiftet und wurde vom Verband Deutscher Medizinjournalisten (VDMJ) 2003 erstmals verliehen.
4. Zweck des Preises
Der EUROPÄISCHE JOURNALISTENPREIS soll die nach dem Urteil einer Jury herausragende medizinjournalistische Veröffentlichung/Sendung eines Jahres auszeichnen. Der Verband Deutscher Medizinjournalisten (VDMJ) möchte mit dem EUROPÄISCHEN JOURNALISTENPREIS ein Zeichen setzen. Im Wettlauf der medizinischen Forschung hätte Europa längst den Anschluss verloren, wenn anstelle von Wissen und Professionalität nationale Interessen im Vordergrund stünden.
5. Dotierung
Der Preis ist mit 7.500 EURO dotiert und kann geteilt werden.
6. Ausschreibung
Der Preis wird jährlich öffentlich für medizinjournalistische Arbeiten ausgeschrieben, die in einer der folgenden Kategorien in Europa publiziert wurden:
- Print-Medien
- Hörfunk
- Fernsehen/Film
Die Ausschreibung wird mitgeteilt:
- den europäischen Presseagenturen
- den journalistischen Verbandsorganen
- dem Arbeitskreis Medizinpublizisten/Klub der Wissenschaftsjournalisten e. V.
- dem Kollegium der Medizinjournalisten
- der Vereinigung der Deutschen Medizinischen Fach- und Standespresse e. V.
sowie
- adäquaten europäischen Verbandsorganisationen
Bewerbungen/Vorschläge können erfolgen durch:
- den Autor/die Autorin
- die für die Veröffentlichung verantwortliche Redaktion
- Journalisten aus dem Mitgliederkreis des Verbandes Deutscher Medizinjournalisten (VDMJ)
7. Teilnahmebedingungen/Kriterien der Preisvergabe
Die eingereichten Arbeiten sollen sich durch aktuelle Thematik, sachliche Richtigkeit und Verwendung unterschiedlicher Darstellungsmittel auszeichnen. Die sorgfältig recherchierten Beiträge müssen sich kritisch, allgemein-verständlich und objektiv mit einem Thema aus Medizin oder Gesundheit auseinandersetzen.
Der/die Autor/Autorin muss ihren Hauptwohnsitz in Europa haben.
Die Arbeit ist im Ausschreibungsjahr (01.01. 31.12.) erschienen und bisher unprämiert.
Jurymitglieder sowie Mitarbeiter des Stifters sind von der Teilnahme an diesem Wettbewerb ausgeschlossen.
8. Bewerbung und Unterlagen
Die Arbeiten sind für das ausgeschriebene Jahr bis zum 31.01. des Folgejahres einzureichen bei der
Geschäftsstelle des Verbandes Deutscher Medizinjournalisten
Chemnitzer Straße 21
70597 Stuttgart
Eingereicht werden können Arbeiten, die im Ausschreibungsjahr in deutscher Sprache oder in jeweiliger Landessprache publiziert wurden. Die eingereichten Arbeiten sollen für die Öffentlichkeit bestimmt und bisher unprämiert sein und über einen angemessenen Umfang verfügen:
- Print-Medien mindestens 120 Zeilen
- Hörfunk
- Fernsehen
Bei Publikationen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, ist eine englische Übersetzung des Textes beizulegen.
Die Bewerbung muss enthalten:
- für Print-Medien zwei Abdruckbelege
- für Rundfunksendungen eine CD und ein Transkript des Beitrags
- für Fernsehsendungen/Film eine DVD und ein Transkript des Beitrags
- Name/Anschrift
- Geburtsdatum/Ort
- kurze Vita zur Person
- Titel/Datum der Veröffentlichung
- Angabe über Publikationsorgan (Zeitung, Zeitschriften, Sender)
Unvollständige Bewerbungen oder Bewerbungen, die die Vorgaben und Kriterien nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden.
Pro Autor/in kann nur ein Beitrag eingereicht werden. Werden mehrere Beiträge vorgelegt, kann die Bewerbung insgesamt nicht berücksichtigt werden. Bei Serien muss der Autor/die Autorin eine Folge der Serie auswählen. Komplett eingereichte Serien werden nicht berücksichtigt, Buchpublikationen ebenfalls nicht.
9. Mitglieder der Jury
Die Mitglieder der Jury werden durch die Mitgliederversammlung des VDMJ berufen. Der/die Beisitzer/in wird vom Stifter benannt.
Der Jury gehören an:
- je ein Mitglied der drei Mitgliedsverbände des VDMJ
- bis zu drei Mitglieder aus dem europäischen Ausland
- bis zu zwei weitere deutsche Mitglieder, die nicht aus den Mitgliedsverbänden stammen
- ein/e Vertreter/in des Stifters als nichtstimmberechtigte/r Beisitzer/in
Alle Mitglieder der Jury müssen schwerpunktmäßig wissenschafts- bzw. medizinjournalistisch tätig sein.
Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte eine/e Vorsitzende/n. Der/die Vorsitzende leitet die Jurysitzungen, nimmt die Preisverleihung vor und vertritt die Jury nach außen. Der Juryvorsitz wechselt turnusmäßig alle zwei Jahre.
Die Arbeit der Jury erfolgt ehrenamtlich.
10. Entscheidungen der Jury
Die Jury ist in ihrer Entscheidung unabhängig. Für eine Entscheidung reicht die einfache Mehrheit aus.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Vorsitzenden.
Die Entscheidung der Jury muss spätestens bis 30.04. des folgenden Jahres in einer gemeinsamen Sitzung getroffen werden.
11. Sitzungen der Jury
Die Sitzungen der Jury sind nicht öffentlich. Die Jury tagt mindestens einmal im Jahr und begutachtet die eingereichten Arbeiten. Es können ggf. notwendige weitere Sitzungen einberufen werden. Die Einberufung der Sitzung erfolgt durch die Geschäftsstelle des VDMJ im Auftrag des Vorsitzenden der Jury. Jurymitglieder sowie Mitarbeiter des Stifters sind von der Teilnahme an diesem Wettbewerb ausgeschlossen.
12. Preisträger und Preisverleihung
Der/die Preisträger/in werden schriftlich informiert und muss innerhalb von spätestens vier Wochen erklären, ob er/sie den Preis annimmt.
Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen der Jahrestagung des VDMJ. Sie wird durch die/den Vorsitzende/n der Jury sowie durch eine/n Vertreter/in des Stifters vorgenommen.
Alle übrigen Teilnehmer werden schriftlich informiert, dass ihre eingereichte Arbeit nicht prämiert wurde.
13. Verbleib eingereichter Arbeiten
Eingereichte Arbeiten verbleiben bei der Geschäftsstelle des VDMJ. Eine Rückgabe an den Autor/den Einreichenden erfolgt nicht.
14. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Insbesondere ist die Jury nicht verpflichtet, ihre Entscheidung gegenüber Dritten offen zulegen oder zu begründen.
15. Schlussbestimmung
Änderungen dieser Satzung können nur durch die Mitgliederversammlung des VDMJ erfolgen. Für eine Änderung dieser Satzung bedarf es einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitgliederversammlung des VMDJ.
Die Satzung wurde 23.09.2004 am in Stuttgart erstellt
und enthält Änderungen bis zum 01.09.2011
*Dem VDMJ als Dachverband gehören folgende Mitgliedsverbände an:
- Arbeitskreis Medizinpublizisten/Klub der Wissenschaftsjournalisten e. V.
- Kollegium der Medizinjournalisten
- Vereinigung der Deutschen Medizinischen Fach- und Standespresse e. V.